Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltung der Bedingungen

  1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma D.Neef-Gabelstapler (nachfolgend Firma genannt) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufbedingungen wird hiermit widersprochen.
  1. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn die Firma sie schriftlich bestätigt.

Angebot und Vertragsabschluss

Die Angebote der Firma sind freibleibend und unverbindlich. Alle Verträge kommen mit Zugang der schriftlichen Auftragsbestätigung; spätestens mit Übergabe der Ware zustande. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung der Firma. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden. Maßgebend für den Inhalt des Vertrages sind die Auftragsbestätigung und die Verkaufs- und Lieferbedingungen der Firma.

Preise und Zahlungen

 Soweit nicht anders angegeben, ist die Firma an die in ihren Angeboten enthaltenen Preise – 30 Tage ab deren Datum – gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung der Firma genannten Preise zzgl. der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Herstellerwerk ausschließlich Verpackung. Etwaige Preiserhöhungen, die sich auf den Liefergegenstand auswirken, bewirken ebenfalls eine prozentuale Erhöhung des Kaufpreises. Mehrkosten für erbetenen Eil- und Expressversand hat der Kunde zu tragen. Die Zahlungen sind nach Lieferung und Rechnungserhalt bar und ohne Abzug zu leisten. Eine Zahlung gilt erst dann als geleistet, wenn die Firma endgültig über den Betrag verfügen kann.

Gerät der Kunde in Verzug, ist die Firma berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer zu berechnen.

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma.

Gerichtsstand für diese Geschäftsbedingungen und die sich daraus ergebenden Rechtsbeziehungen zwischen Firma und dem Kunden ist Düsseldorf.

 

Liefer- und Leistungszeit

Die angegebene Lieferzeit ist, auch wenn ein fester Termin vereinbart ist, nur als annähernd zu betrachten. Die Lieferfrist beginnt erst, wenn sämtliche Einzelheiten der Ausfürhung klargestellt und beide Teile über alle Bedingungen des Geschäfts einig sind. Die Lieferungen erfolgen ab Werk.

Die Gefahr des Untergangs oder Beschädigung der Ware durch Dritte geht zu dem Zeitpunkt kostenmäßig auf den Kunden über, sobald die Ware das Werk oder Lager verlässt.

 

Mängelrügen und Gewährleistung

Bei Neuteilen und sogenannte Austauschteilen richtet sich die Gewährleistung unter Ausschluss weiterer Ansprüche nach dem Gewährleistungsbedingungen der Hersteller und Lieferwerke.

Ausgeschlossen von der Gewährleistung sind Mängel, die durch natürlichen Verschleiß und unsachgemäße Behandlung entstehen, ferner Manschetten, Dichtungsringe und Dichtungspackungen der hydraulischen Aggregate, Bereifungen, Rollen und Kugellager und durch chemische Beeinflussung angegriffene Teile. Motorenöl, Getriebeöl und Hydrauliköl werden bei Garantieschäden nicht ersetzt. Gebraucht gekaufte Gegenstände werden unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft.

Werden Betriebs- oder Wartungsarbeiten der Firma befolgt, Änderungen an Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung.

Der Kunde muss die Kundendienstleitung der Firma Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb 1 Woche nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind der Firma unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Voraussetzung der Haftung ist weiter, die pünktlich eingehaltene Erfüllung der dem Kunden obliegenden Vertragsverpflichtungen, insbesondere der vereinbarten Zahlungsverpflichtungen. Im Falle einer Mitteilung des Kunden, dass die Produkte nicht der Gewährleistung entsprechen, kann die Firma nach ihrer Wahl verlangen, dass entweder das schadenbehaftete Teil bzw. Gerät zur Reparatur und anschließender Rücksendung an die Firma geschickt wird oder der Kunde das schadenbehaftete Teil bzw. Gerät bereithält und ein Servicetechniker der Firma zum Kunden geschickt wird, um die Reparatur vorzunehmen. Falls der Kunde verlangt, dass Gewährleistungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden, kann die Firma diesem Verlangen entsprechen, wobei unter die Gewährleistung fallende Teile nicht berechnet werden, während Arbeitszeit und Reisekosten zu den Standardsätzen der Firma zu bezahlen sind.

Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

Gewährleistungsansprüche gegen die Firma stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar. Sind die Nachbesserungsarbeiten in dem Betrieb des Kunden durchzuführen, so hat dieser unentgeltlich im notwendigen Umfange Mitarbeiter und Hilfsmaterialien (Stapler, Kräne etc.) bereitzuhalten. Setzt der Kunde Arbeitskräfte im Rahmen der Gewährleistungsarbeiten ein, so haftet die Firma nicht für etwaige Verletzungen dieser Hilfskräfte oder für Beschädigungen des Materials.

 

Montagebedingungen

Für Reparatur- und Kundendienstleistungen gelten zusätzlich zu unseren Geschäftsbedingungen folgende Bedingungen als vereinbart:

  1. Zur Anrechnung kommen die jeweils gültigen Verrechnungssätze lt. unserer Kundendienst-Preisliste.

  2. Wir behalten uns eine Berichtigung bei Veränderungen der Kostenlage vor.

  3. Bei Überstunden sowie bei Sonn- und Feiertagsarbeit kommen die tariflichen Zuschläge zur Anrechnung.

  4. Die Arbeiten werden von Fachkräften ausgeführt. Für nachweislich mangelhafte Arbeiten leisten wir kostenlose Nacharbeit im Rahmen unseres normalen Betriebsablaufes. Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit nicht zwingende gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.

  5. Unsere Monteure sind nicht zu Vereinbarungen oder Zusagen, insbesondere bei Gewährleistungen, berechtigt.

  6. Der Kunde ist verpflichtet, eigenes Hilfspersonal und Maschinen zur Durchführung der Reparatur unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.

  7. Unsere Monteure sind verpflichtet, ihre Leistungen und das eingebaute Material auf dem Montagenachweis einzutragen und durch Unterschrift bestätigen zu lassen, wobei die Unterschrift von jedem Mitarbeiter des Kunden für diese rechtsverbindlich geleistet werden kann.

  8. Entstehende Kosten für notwendige Ersatzteilbeschaffungen gehen voll zu Lasten des Bestellers.

  9. Für eingebaute Ersatzteile leisten wir 3 Monate Garantie bei Einschichtbetrieb. Mangelhafte Teile sind uns frachtfrei einzusenden. Reine Verschleißteile sind von der Garantie ausgeschlossen. Bei Wartungsarbeiten ist der Kunde verpflichtet, regelmäßig im Rahmen der Betriebsbedingungen Ölstände, Batteriesäurestände, Frostschutzzustand, etc. selbst zu prüfen. Geschieht das nicht innerhalb der festgesetzten Fristen, trifft die Firma keinerlei Haftung.

  10. Kostenvoranschläge sind unverbindlich und können bis zu 10% ohne Genehmigung des Auftragsgebers überschritten werden.

  11. Unsere Zahlungsbedingungen für Reparatur und Kundendienst lautet.

    INNERHALB 14 TAGE NACH RECHNUNGSDATUM – REIN NETTO

  12. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Düsseldorf.